Gemäß Brandschutzgesetz umfasst das Feuerwehrwesen:
1. die Bekämpfung von Bränden und den Schutz von Menschen, Tieren und Sachen vor Brandschäden (abwehrender Brandschutz)
2. die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (Technische Hilfe)
3. die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung der Feuerwehren bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung)
4. die Mitwirkung im Katastrophenschutz