Unverhoffter Besuch an der Haustür - Tricks der Vertriebsprofis

Es klingelt an der Tür, davor steht jemand in offiziell aussehender Dienstkleidung und be-hauptet, in die Wohnung zu müssen – zum Beispiel, um einen TV-Kabelanschluss oder den Stromzähler zu prüfen oder einen Vertrag umzustellen.

Betroffene sind in solchen Situatio-nen oft überrumpelt.

„Dahinter stecken oft geschulte Vertriebskräfte, die Menschen geschickt in Verkaufsgespräche verwickeln“, sagt Christine Hannemann von der Verbraucherzentrale Flensburg.

Der Techniker-Trick
Angeblich kommen sie von den öffentlichen Versorgungsunternehmen oder Telefongesellschaften wie zum Beispiel O2, Telekom, Unitymedia oder Vodafone. Die Besucher tragen Kleidung mit Firmenlogo, ein rasch vorgezeigter Ausweis soll Vertrauen schaffen. Versprechen auf schnelles Internet oder Informationen zu angeblich notwendigen Umstellungen von Technik und Verträgen dienen meist dazu, eilig einen Vertragsabschluss zu erreichen. Das geht oft einfach und ohne Papierkram per Unterschrift auf einem Tablet. Oft stellen sich solche Verträge im Nachhinein aber als überteuert oder unnötig heraus.

Die Schnäppchen-Masche
Jemand klingelt und will darüber informieren, wie man die hohen Stromkosten senken oder anders Geld sparen kann? Diese Masche ist ein Klassiker der Drückerkolonnen. Gern stellen sie sich als Energieberater, Angestellte des Energieversorgers oder als Verbraucherschützer vor und brauchen angeblich aus irgendeinem Grund sofort eine Unterschrift. Vorsicht: Wer sich auf solche Gespräche einlässt, zahlt anschließend wahrscheinlich mehr statt weniger. Übrigens: Die Verbraucherzentrale schickt niemanden zu Hausbesuchen. Einzige Ausnahme sind Energie-Checks, dies aber nur auf Anfrage und nach vorheriger Terminvereinbarung.

Fliegende Handwerker
Die Regenrinne ist verstopft oder das Dach muss dringend ausgebessert werden? Wenn Handwerker an der Tür stehen und auf solche Probleme hinweisen, haben sie meist auch gleich die Lösung parat und können direkt mit der Arbeit loslegen. Leider fällt der Preis im Nachhinein oft viel höher aus als angekündigt. Wenn die Arbeit ohne schriftlichen Auftrag erledigt wurde und nur Barzahlung möglich war, haben Betroffene spä-ter keine Chance auf Reklamation und können nur schwer Ansprüche auf Erstattung durchsetzen.

So kann man sich schützen
Am sichersten ist es, die Tür geschlossen zu lassen und Ge-spräche mit Fremden an der Haustür zu vermeiden.

„Es gibt keine Verpflichtung, irgendje-manden ohne vorherige Terminvereinbarung in die Wohnung zu lassen. Das gilt auch für echte Techniker oder Zählerableser“, sagt Christine Hannemann.

Falls es doch zu einem Gespräch kommt: Niemals unterschreiben, schon gar nicht auf einem Tablet. „Bei einer Unterschrift auf dem Tablet hat man selbst nichts in der Hand und kann nichts nachprüfen. Wer Interesse an einem Angebot hat, lässt sich die Unterlagen am besten aushändigen, liest sie durch und nimmt sich ein paar Tage Zeit zum Überlegen.
Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt, handelt es sich wohl kaum um ein seriöses Angebot. Ein klares Nein ist in diesem Fall die beste Antwort.

Wer trotz allem unterschrieben hat und das anschließend bereut, kann grundsätzlich den ge-schlossenen Vertrag schriftlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei Fragen und Proble-men rund um Verträge und Rechnungen bietet die Verbraucherzentrale Unterstützung.

Beitrag veröffentlicht von:
Finja Henke