Stallpflicht für Geflügel wird beendet

Die Aufstallungpflicht von Geflügel mit Wirkung vom 21.März 2022 aufgehoben.

Das Geflügelpestgeschehen war in diesem Winter weniger intensiv als in den Vorjahren. Zuletzt wurde Mitte Februar ein Wildvogel positiv befundet.  Vor diesem Hintergrund ist nach einer entsprechenden Risikobewertung  entschieden worden, das Aufstallungsgebot nunmehr aufzuheben. Dieses kommt auch den artspezifischen Bedürfnissen der Tiere entgegen. Durch die ergriffenen Biosicherheitsmmaßnahmen konnte zumindestens im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg erreicht werden, das kein Eintrag in die Hausgeflügelbestände stattgefunden hat.

Beitrag veröffentlicht von:
Finja Henke