Bestandsaufnahme (Kartierung) für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)

Planung für den Ersatzneubau der Hasselholmer Talbrücke einschl. Fahrbahnumbau auf der Bundesstraße B 76 zwischen B 201 und Gottorfbrücke bei Schleswig.
Vorarbeiten auf Grundstücken gemäß § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
 

Die Bundesrepublik Deutschland – Straßenbauverwaltung – beabsichtigt im Bereich der Gemeinden Hüsby, Lürschau, Schuby sowie der Stadt Schleswig zur Sicherung der Verbindungsfunktion das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf verschiedenen Grundstücken Vorarbeiten durchzuführen, und zwar: 

Bestandsaufnahme (Kartierung) für LBP

•    In der Zeit vom 18.01.2022 bis zum 30.06.2023 Betreten der Grundstücke (tagsüber und teilweise nachts) zur Erfassung von Flora und Fauna. 

Betroffen sind Grundstücke im nachfolgend schraffiert dargestellten Untersuchungsraum:

Gemeinde Gemarkung Flur
Hüsby Hüsby 8
Lürschau Lürschau 8
Schleswig Schleswig 8, 38, 39, 43, 44, 46
Schuby Schuby 9, 10, 11, 13

Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese zu dulden (§ 16 a FStrG). Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auf Antrag die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Baumaßnahme entschieden.

(Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Itzehoe) 
 

 

Beitrag veröffentlicht von:
Finja Henke